Kosten
Abrechnung
Mein Anliegen ist es, Sie hinsichtlich Ihrer gesundheitlichen Belange bestmöglich zu beraten. Hierbei steht für mich die individuelle Auswahl der diagnostischen und therapeutischen Mittel aus schulmedizinischer und alternativ-komplementär-medizinischer Sicht im Mittelpunkt. Ich nehme mir für Ihr Anliegen die nötige Zeit, um alle Fragen beantworten und Ihre Behandlung sorgfältig durchführen zu können. Die Berechnung meiner Leistungen erfolgt wie gesetzlich vorgesehen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Hier sind Steigerungsfaktoren vorgesehen, um die einzelnen Gebührenpositionen individuell gewichten zu können. Üblicherweise liegen die Steigerungsfaktoren zwischen 1,0 und 2,3. Wird ein das übliche Maß übersteigender Zeitaufwand erforderlich oder ist eine Leistung mit einem erhöhten Schwierigkeitsgrad verbunden, kommt ein Steigerungsfaktor bis zum 3,5fachen Satz, selten auch mehr, zur Anwendung. Dies wird in der Rechnung immer individuell detailliert begründet. Diagnoseverfahren und Therapien, die nicht in der GOÄ vorgesehen sind, werden nach den gesetzlichen Vorgaben als Analogleistungen in Rechnung gestellt (entsprechend GOÄ §6, Absatz 2). Hierbei handelt es sich in der Regel um alternativmedizinische Maßnahmen.
Kostenerstattung:
Bitte überprüfen Sie im Vorfeld, in welchem Umfang Ihre Versicherung oder Beihilfe Leistungen oberhalb des 2,3fachen Abrechnungsfaktors sowie Analogleistungen übernimmt.
Privat versicherte können meine Rechnungen und auch die Kosten der verordneten Medikamente bei der Krankenversicherung und Beihilfestelle einreichen. Der Umfang der Erstattung hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag und den geltenden Beihilfebestimmungen ab. Erfahrungsgemäß erstatten private Versicherungen und Beihilfestellen die Behandlung bis zu dem individuell vereinbarten Steigerungsfaktor.
Behandlungsverfahren, die in der Rechnung analog (siehe „Abrechnung“) bewertet werden, können von einer Erstattung ausgeschlossen werden, auch wenn die Behandlung nach meiner Erfahrung medizinisch sinnvoll ist. Im Zweifelsfall empfehle ich die vorherige Klärung mit Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle.
Gesetzlich versicherte können meine Leistungen selbstverständlich auch in Anspruch nehmen. Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgt jedoch voraussichtlich nur in begründeten Einzelfällen.
Für den Fall, dass Ihre Krankenkasse oder Ihre Beihilfe die Behandlungskosten nicht oder nicht in vollem Umfang erstatten, betrachten Sie Ihre Aufwendungen bitte als Investition in Ihre Gesundheit.
Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
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